Schulen und Kitas: Schüler müssen außerhalb des Klassenzimmers eine Alltagsmaske tragen. Die Kitas haben wieder den Regelbetrieb aufgenommen. Die Landesregierung hat aber angekündigt, das Bußgeld auf 50 Euro zu erhöhen, sollten sich die Länder nicht auf einen einheitlichen Betrag einigen können. Bußgeld bei Missachtung der Maskenpflicht: Wer in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Geschäften keine Maske trägt, muss Zehn-Euro-Schein zahlen. Damit Schulstart wird über die Ansteckungsgefahr im Klassenzimmer diskutiert - dabei geht es auch um Aerosole. Mini-Tröpfchen Aerosole - Hindernisse für den Schulstart? Kontaktbeschränkungen und Veranstaltungen: Zusammenkünfte von so weit wie 10 Menschen sind zugelassen. Schulen und Kitas: Das Hygienekonzept in den Schulen sieht vor, dass die Schüler während des Unterrichts und in Pausen unter freiem Himmel keine Alltagsmasken tragen müssen, im Schulgebäude aber prinzipiell schon. Die Kitas sind wieder im Regelbetrieb. Bußgeld bei Missachtung der Maskenpflicht: Im Saarland wird derzeit kein Bußgeld bei Verstößen gegen die Maskenpflicht erhoben. Mit bis zu 500 Euro Bußgeld kann aber belangt werden, wer nicht dafür sorgt, dass in seinem öffentlichen Verantwortungsbereich Alltagsmasken getragen werden. Schließlich kommt F auf die "Uhr" zu sprechen, die er "von so nem Typen gekauft" habe. B verspricht, er werde sich darum kümmern; vielleicht bekomme er auch auf der Reise "neue Adressen". Er brauche jetzt jemanden, der den Wert davon einschätzen könne. Es werde da um den Wert von Gold und von Diamanten gehen. F erklärt, dass die Uhr angeblich "sauteuer" sein soll. Beide unterhalten sich darüber, ob das "authentisch" ist, was B für wahrscheinlich hält. Auf Nachfrage gibt er an: "30". Schließlich erklärt er, "Rolex-Uhren" seien halt teuer. Es handele sich um ein sehr schönes Modell in "schwarz mit roten Streifen dran". F erwidert, die Geräte würden erst gegen Ende des Monats oder Anfang des nächsten Monats dort unten ankommen; er gehe aber davon aus, dass "der" das alles "schnell vertickt" kriegt. B erwidert, wenn das so unproblematisch sei, dann könne man sich auch darauf "spezialisieren". Anschließend fragt B, wie der "Handyladen" laufe, ob "der in Frankreich" schon viele Handys verkauft habe. F erwidert, das gehe dort unten zwar "ruckzuck" weg, aber man brauche immer jemanden, der es runter bringe. Außerdem müsse man möglicherweise Einfuhrzoll zahlen. Im Telefonat B--50 vom 16.12.2013 (s.o. C seinem Bruder B, dass G und F bei ihm seien und regt dann an, zu Silvester "essen" zu gehen, weil das Essen "hier" eine "Katastrophe" sei. Einen Tag nach dem ersten Kircheneinbruch telefonieren am 22.12.2013 C und F und besprechen weitere mögliche Einbrüche in "Muschrikhäuser" (Kirchen) sowie eine Aktion an Silvester, die von F als "Hardcorenummer" bezeichnet wird (FA42--2b, s.o. B bestätigt, es gebe wieder "neue Adressen". Oktober 2013 gemeinsam intensiv mit Möglichkeiten der illegalen Beutegewinnung beschäftigt haben; dies ergibt nur dann einen Sinn, wenn sich alle bereits deutlich vorn hier angeklagten Straftaten grundsätzlich einig waren, Diebstähle begehen zu wollen - als da sind nicht nur einen einzelnen sondern mehrere. Dass chronische Geldnot insoweit motivatorisch eine Rolle spielte, haben C, G, A und F in ihren Einlassungen betont; dafür sprechen im Übrigen auch die Telefonate L--1 vom 11.12.2013 (s.o. L--2 vom 08.01.2014 (s.o. B teilt seinem Gesprächspartner mit, er habe eine "ganz große Hasanat" (religiös motivierte gute Tat) vor, er wolle in der Sparkasse einen Haufen Pfennige in Scheine wechseln. In Syrien könne man nämlich mit den Münzen nichts anfangen. Wer das Wechseln zustandebringe, erwerbe genauso viel Verdienst, wie wenn er "selber spenden würde", weil er "das Geld brauchbar macht". Das Geld müsse daher in Scheine gewechselt werden. Der Gesprächspartner möchte gerne helfen, ist aber nicht Kunde bei der Sparkasse. Die Kammer deutet das Gespräch als Anzeichen dafür, dass B unter gezielter Berufung auf religiöse Motive Geld nach Syrien schaffen möchte. Darauf folgend am gleichen Tag führte B ein längeres Gespräch mit seinem Bruder E (TKÜ 0201, 28.10.2013, 16:54:24 uhr, KN 49835 - K--17), im es außerdem Pi mal Daumen Möglichkeit der Durchführung von Einbruchsdiebstählen ging. B preist im abgehörten Gespräch seinem Bruder zunächst eine Möglichkeit an, schwarz Fleischtöpfe ("unangemeldet"). Man kann schon anhand der Telefonie nicht nachvollziehen, dass D im Fall C3 bzw. C3 versucht hätte, sich herauszuhalten. Er ist vielmehr sofort voll dabei und in allen Observationsdingen sogar führend, ofmals drängend. Tatsächlich zieht C3 bzw. C3 dann bei D ein und das war eingestandenermaßen dessen Idee und D hat auf ihre Umsetzung ersichtlich großen Wert gelegt. Schon während des Tages nach der zweiten missglückten Observation ist davon die Rede, dass "der" jetzt bei "dem" eincheckt und man einen neuen Plan machen wolle. Es fehlt also in der gesamten Telefonie die "Distanz" zum Projekt "C3 bzw. C3", die D in seiner Einlassung vermitteln möchte. Zeitlich gesehen noch vor dem C3 bzw. C3-Komplex gab es die Telefonie zum Geldbotenüberfall, die D in unplausibler Weise versucht hat, als einen "Jux" abzutun, auf den B gleichsam reingefallen sei. Tatsächlich haben https://b3.zcubes.com/v.aspx?mid=7340687&title=wie-sie-entspannungs-urlaub-ihrem-boss-erklren aber auch zwei jüngeren Brüder E und C die Sache brevi manu ernst genommen.
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